Autohaus Steuerluchs Neues Zu Mindestlohn Mini Und Midijob

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AUTOHAUS SteuerLuchs: Neues zu Mindestlohn, Mini- und Midijob
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AUTOHAUS SteuerLuchs: Neues zu Mindestlohn, Mini- und Midijob

Anpassung des Mindestlohns und neue Regelungen für Mini- und Midijobs

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde.
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) können künftig bis zu 520 Euro im Monat verdienen, ohne Sozialabgaben zu zahlen.
  • Midijobber haben ab 2023 eine neue Verdienstgrenze von 1.600 Euro im Monat.

  • Anhebung des Mindestlohns

    Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde. Dies ist die größte Erhöhung des Mindestlohns seit seiner Einführung im Jahr 2015. Die Anhebung soll dazu beitragen, die Einkommen der Geringverdiener zu verbessern und die Armut zu bekämpfen.

    Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens den Mindestlohn zu zahlen. Verstöße gegen diese Regelung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.


    Neue Regelungen für Minijobs

    Die Verdienstgrenze für Minijobs wird zum 1. Oktober 2022 von 450 Euro auf 520 Euro im Monat angehoben. Dies bedeutet, dass geringfügig Beschäftigte künftig mehr verdienen können, ohne Sozialabgaben zu zahlen.

    Die neuen Regelungen sollen Minijobs attraktiver machen und es Arbeitgebern erleichtern, geringfügig Beschäftigte einzustellen.


    Neue Regelungen für Midijobs

    Die Verdienstgrenze für Midijobs wird zum 1. Januar 2023 von 1.300 Euro auf 1.600 Euro im Monat angehoben. Dies bedeutet, dass Midijobber künftig mehr verdienen können, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu fallen.

    Die neuen Regelungen sollen Midijobs attraktiver machen und es Arbeitgebern erleichtern, Midijobber einzustellen.